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Harmud betritt schnellen Schrittes, den Saal, grüsst die wenigen Anwesenden Räte und stellt sich danach ans Rednerpult und beginnt zu sprechen

Verehrte Kronräte

Ich weiss, das Thema meiner Rede klingt in den Ohren der wenigen Anwesenden hier wahrscheinlich wie ein Scherz, über den niemand lachen kann.

§ 2 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass der Kronrat aus seinen Reihen die Reichsoberen zu wählen habe. Einem jeden Kronrat – gleich welchen Standes, gleich welcher Rasse – stehe es frei, bei diesen Wahlen seine Stimme zu erheben. Den Reichsoberen stehe es frei, sich nach Ablauf ihrer Amtszeit erneut um dieses oder jenes Amt zu bemühen. Es sei jedoch auf alle Zeiten hin untersagt, dass ein Einzelner mehrere Ämter der Reichsoberen gleichzeitig ausfüllt. Sollten sich keine Reichsbürger reinen Herzen finden, welche ein Amt der Reichsoberen ausfüllen, so fällt der entsprechende Machtbereich für die folgende Amtszeit dem Kronrate selbst zu. Einzig dem König gebührt das Recht, in einer solchen Situation den betroffenen Machtbereich an sich zu ziehen. Oder einen Getreuen der Krone mit der Erfüllung der betroffenen Aufgaben zu betrauen. Die Amtszeit der Reichsoberen sei auf 1 Jahr und 3 Monde begrenzt. Die Wahlen haben so zu erfolgen, dass der Nachfolger am fünfzehnten Vollmond das Amte und die Würden seines Vorgängers übernehmen kann. Bei Einberufung des Kronrates befiehlt seine Majestät der König folgende Ausnahme: Alle Reichsoberen werden im vierten Mond nach Einberufung des Kronrates gleichzeitig gewählt. Die erste Amtszeit des Reichskanzlers sei dabei auf 7 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Kronrichters sei dabei auf 10 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsmarschalls sei dabei auf 13 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsgesandten sei dabei auf 16 Monde verlängert. Die erste Amtszeit des Reichskammerherrn sei dabei auf 19 Monde verlängert. Diese Ausnahme gilt nur für die erste Wahl nach Einberufung des Kronrates und tritt dann außer Kraft. Dieser Absatz ist nach Ablauf der ersten Amtszeiten aus der Reichsbulle zu tilgen.

Dies bedeutet, dass die Amtszeit von Reichskanzler Wittenborg endet mit dem 12. Monat, also genau auf Ende des Jahres 121 n.N.. Da die Reichskammerdame Brianna sou Ashu derzeit verschwunden ist, natürlich hoffe ich, dass Sie bald wieder im Rat anwesend sein wird, obliegt es wohl mir für die ordnungsgemässe Wahl Sorge zu tragen.

Leider wird es erneut keine Vorwahlen geben, da die Bauherren noch immer nicht die entsprechenden Räumlichkeiten vollendet haben. Von heute an steht es jedem Kronrat, innerhalb eines Mondes frei, seine Bewerbung für den Posten des Reichskanzlers kund zu tun. Hier gelten die Bestimmungen der Reichsbulle, wer für das Amt kandidieren kann und wer nicht. Jeder der kandidieren will, hat dies mit einem Brief an mich kund zu tun. Darauf soll jeder Kandidat eine entsprechende Kandidaturrede an den ganzen Kronrat richten. Nur wer sich an diese Punkte hält, ist legitimiert, gewählt zu werden. Heute in einem Mond werden dann die Wahlen beginnen, gemäss der Wahlgesetze des Kronrats.

Lang lebe Nascor.

Harmud blickt etwas resigniert in die Runde und verlässt das Rednerpult.

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am 26. Apr 2011

Kommentare

Die derzeitigen Umstände stimmen leider echt traurig und auch meine Zuversicht hinsichtlich des Nutzens des Rates sinkt rapide ab. Ich hoffe, man belehrt mich noch eines Besseren! Ich jedenfalls werde nicht mehr als Kanzlerkandidat antreten, der Rat hat sich vor kurzer Zeit erst gegen mich entschieden, aber ich hoffe sehr, dass sich ein paar Kandidaten finden werden! – Lord Corleone am 27. Apr 2011
Nun denn... mehr als 7 Monde ist der Kronrat nun gänzlich in seiner Arbeit, doch scheint er die Lust verloren zu haben. Wir werden sehen. – Argail Wittenborg am 27. Apr 2011
Euer Wort im Gehörgang der Götter ;-) – Harmud am 26. Apr 2011
Na, hoffen wir, dass es wieder ein wohlwollender bürgerlicher Kanzler wird – Thorsch Stahlfaust am 26. Apr 2011
begreifen wir das doch als chance ... – Seneca am 26. Apr 2011

1 Antworten

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Für Reich und Kronrat!

am 02. Mai 2011 Argail Wittenborg # 538 4 8 34

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