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Verehrte Anwesende,

sehr bald schon wird die Abstimmung über ein erstes Reförmchen der Bulle enden. Die sehr weitgehende Zustimmung zum Reformvorhaben bestätigt mich durchaus darin weiterzumachen. Und nun müssen wir mal endlich ans Eingemachte.

Es ist wichtig, alle Bestimmungen, die sich mit der Änderung der Reichsbulle befassen, aus dem Wust an Schlußbestimmungen herauszuholen und in einen Artikel zu stecken, der im Allgemeinen Teil der Bulle zu residieren hat.

Schauen Sie, wir Kronräte sind Teil eines Organs, das nicht nur verwaltet, sondern auch gesetzgeberische Tätigkeiten ausführt. Und wenn jedesmal, wenn ein Kronrat eine Gesetzesänderung anstrebt, ein Studium der Schlußbestimmungen nötig wird, in welchen bestimmte Regelungen sogar doppelt vorkommen, dann erschwert dies diese gesetzgeberischen Tätigkeiten nur. Hier nun mein Vorschlag:

Art. 10a - Änderung der Reichsbulle § 1 -- (1) Die Reichsbulle kann durch einen Antrag vor dem Kronrat abgeändert werden. Antragsberechtigt ist jeder Kronrat. (2) Der Kronrat entscheidet über einen solchen Antrag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Räte. Für die Abstimmung gelten die allgemeinen Regeln des Art. 10 § 3. § 2 --- (1) Der Antrag muss mit dem Titel „Änderung der Reichsbulle“ überschrieben sein. (2) Der Antrag muss den genauen Artikel und gegebenenfalls den genauen Paragraphen benennen, welcher eingeführt oder aber geändert werden soll. (3) Der Antrag muss den genauen Wortlaut der Änderungen wiedergeben. (4) Genügt der Antrag diesen Erfordernissen nicht, so ist dieser Antrag für alle Zeiten gegenstandslos. § 3 -- Wird der Antrag angenommen, so bedarf dieser der Billigung seiner Majestät, bevor die Änderung in Kraft treten kann. Allein der König entscheidet über die Gültigkeit von Änderungen der Reichsbulle.

Hierüber hinaus gibt es ein Problem. Die Schlußbestimmungen besagen nämlich: "Dem Kronrichter stehe auf Antrag das Recht zu, eine widrige Änderung der Reichsbulle oder aber ein Gesetz, welches der Reichbulle zuwiderläuft, zu verwerfen. Er entscheide hierüber nur auf Antrag. Der Oberste Richter selbst, der Kammerherr und der König können diesen Antrag nicht stellen."

Was zum Donnerbalken soll der Quatsch? Es gibt keine widrigen Änderungen der Reichsbulle, es sei denn, die Erfordernisse der Antragstellung werden nicht erfüllt. Die Reichsbulle ist ein Grundgesetz und als solches der Grund, auf dem alle anderen Gesetzestexte bauen.

Werden aber die Erfordernisse der Antragstellung nicht erfüllt, so ist der Kronrichter sowieso dafür Zuständig den Antrag zu verwerfen (Art. 10a §2 Abs. 4). Die in den Schlußbestimmungen genannten Regelungen können von daher, um sinnvoll zu sein, nur für Gesetze gelten, die nicht zur Reichsbulle gehören.

Darüber hinaus muß ich feststellen, dass es lediglich ein Mythos ist, dass nur eine Änderung der Reichsbulle gleichzeitig möglich ist. Die Reichsbulle verhindert mehrere Änderungen nirgendwo! Was allerdings zu beachten ist, ist, dass mehrere separate Abstimmungen (aus technischen Gründen) nötig sind.

Nun möchte ich also noch den zweiten Artikel vorstellen, der den Erlaß einfacher Gesetze umfaßt:

Art. 10b - Erlaß einfachen Rechts § 1 --- (1) Der Kronrat kann Gesetze erlassen oder Ändern. Antragsberechtigt ist jeder Kronrat. (2) Der Kronrat entscheidet über einen solchen Antrag mit einfacher Mehrheit. Für die Abstimmung gelten die allgemeinen Regeln des Art. 10 § 3. § 2 -- (1) Der Antrag muss das Gesetz und gegebenenfalls den genauen Paragraphen benennen, welcher eingeführt oder aber geändert werden soll. (2) Der Antrag muss den genauen Wortlaut der Änderungen wiedergeben. (3) Genügt der Antrag diesen Erfordernissen nicht, so ist dieser Antrag für alle Zeiten gegenstandslos. § 3 -- (1) Ein jeder Kronrat kann vor dem Kronrichter den Antrag auf Überprüfung der Vereinbarkeit eines Gesetzes mit der Reichsbulle stellen. Dem Kronrichter stehe auf Antrag das Recht zu ein Gesetz, welches der Reichbulle zuwiderläuft, zu verwerfen. (2) Der Oberste Richter selbst, der Kammerherr und der König können diesen Antrag nicht stellen.

Das Einführen dieser zwei Artikel hat natürlich einen direkten Einfluß auf die Schlußbestimmungen, die dann nur noch lauten würden:

III. Schlußbestimmungen Das Wort des König ist Gesetz. Verwirft seine Majestät eine Änderung der Reichsbulle, so ist sie verworfen. Bestätigt seine Majestät eine Änderung oder ein Gesetz, so ist es in Kraft. In Zeiten höchster Not mag der König über Änderungen der Reichsbulle oder über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Reichsbulle auch ohne Antrag entscheiden. Wer diese Reichsbulle missachtet, begeht Verrat am Reich.

Ich denke zwar nicht, dass über die Änderung der Schlußbestimmungen abgestimmt werden müßte, aber vorsichtshalber, nur um auf der sicheren Seite zu sein, sollten wir dies dennoch tun.

Nun denn, verehrte Anwesende, wenn Sie also gewillt sind, diesen Änderungen zuzustimmen, so bräuchte ich zwei Freiwillige, die jeweils eine Änderung zur Abstimmung stellen würden, Ich selbst würde dann ebenfalls eine Änderung zur Abstimmung stellen, sodass wir alle drei Änderungen parallel hinter uns bringen könnten.

Gehabt Euch wohl.

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Fr, 10. Jun um 12:44

Kommentare

Es war mir eine Ehre, Lord Beckett, doch auch mir scheint, wir kämpfen auf verlorenem Posten. – Lord Corleone Mo, 13. Jun um 11:06
Ich möchte anmerken, dass ich aus aktuellem Anlass davon abrate, irgendeine Abstimmung einzuleiten. An dieser Stelle möchte ich Euch, Kanzler Wittenborg und Lord Corleone, für Eure Unterstützung danken. – Samuel Beckett Mo, 13. Jun um 09:04
Auch ich stimme diesen Änderungen zu und werde auch mein Antragsrecht dafür nutzen. – Argail Wittenborg So, 12. Jun um 13:54
@Corleone: Ja, ich denke dies wäre weise. Zwar liegt die Zustimmung zu diesem Antrag bei 75%, was mehr ist, als die notwendigen 66%, aber ich würde dennoch empfehlen, dass noch abgewartet wird. Lang ist's ja nicht mehr. – Samuel Beckett Sa, 11. Jun um 20:38
Soll der Ausgang des Antrages über die "Änderung der Reichsbulle durch Einführen eines Allgemeinen Teils und eines Besonderen Teils" noch abgewartet werden, bevor die hier aufgeführten Änderungen zur Abstimmung gestellt werden sollen!? – Lord Corleone Sa, 11. Jun um 19:14
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