Soltan erhebt sich und läßt sich von einem Saaldiener eine Abschrift der Reichsbulle bringen
Werte Rätinnen und Räte!
Die Wahlen stehen an. Ich nehme an, dass der König in den nächsten Stunden oder Tagen noch persönlich zur Abstimmung aufrufen wird. Bisher hat der Kronrat nur die Reichsbulle und ein paar königliche Erlasse zur Verfügung. Und bevor die Fürstin wieder das Wort erhebt, ja, die Reichsbulle hat ihre Tücken und ihre Unklarheiten.
Das ist bei der Wahl nicht anders. Ein Beispiel für eine missglückte Änderung der Reichsbulle haben wir bereits. Der König hat einen Antrag gestellt, obwohl er dies nicht hätte dürfen. Das hat er auch eingesehen und um Entschuldigung für die Umstände gebeten. Es ist nicht leicht für einen Herrscher, die Macht gezielt aus der Hand zu geben ohne Schlimmes zu befürchten. Und der Kronrat, nein, einige Räte, haben es ihm auch nicht immer leicht gemacht. Ich bin aber sicher, dass die Verständigung zwischen der königlichen Familie und dem Kronrat immer besser werden wird, wenn man sich erst einmal aneinander gewöhnt hat.
Mein Appell heute wäre an den Kronrat, dass er sich des Themas des vom König gestellten Antrags noch einmal zu Herzen nimmt und möglicherweise einen neuen Antrag, diesmal einen gültigen dazu stellt. Die Reichsbulle in ihrer derzeitigen Fassung könnte bei unseren Nachbarn missverstanden werden und auf großen Unmut stoßen, der die Arbeit des neuen Reichsgesandten vom ersten Tage an belasten würde. Es geht um jenen Satz in Art. 1
"Ein jedes neuentdeckte Eiland sei im Namen der Krone in Besitz zu nehmen."
der ersatzlos gestrichen werden sollte. Wir mögen uns mit unseren Nachbarn immer noch um neuentdecktes Land streiten, aber man muss sie nicht mit der Nase darauf stoßen, meiner Meinung nach.
Der zweite Punkt meiner Rede wäre auch die Bitte um Nachsicht bei den Wahlen, die alles andere als klar geregelt sind. Was sagt uns die Reichsbulle?
"Die Amtszeit der Reichsoberen sei auf 1 Jahr und 3 Monde begrenzt. Die Wahlen haben so zu erfolgen, dass der Nachfolger am fünfzehnten Vollmond das Amte und die Würden seines Vorgängers übernehmen kann."
Die Sonderregelungen über die Amtszeiten habe ich weggelassen, sie interessieren in diesem Zusammenhang nicht. Aber präzise sind die Angaben nur hinsichtlich des Zeitpunkts, wann die Wahlen zu erfolgen haben. Ich weise darauf hin, dass die Reichsbulle hier dem König alle Optionen offen läßt. Dass es praktisch unmöglich ist, dass diese ersten Wahlen ungültig werden. Aber es wäre im Sinne des Kronrats, wenn dieser sich Gedanken darüber macht, auf welche Weise die Nachfolgewahlen zu erfolgen haben. Ich möchte dies mit ein paar Beispielen erläutern:
Darf der König die Wahlen einleiten? Nach dem Wortlaut der Reichsbulle spricht nichts dagegen. Aber wäre es nicht im Interesse des Kronrats, wenn dieser sich selbst die Zuständigkeit zur Durchführung der Wahlen geben würde? In einem vom Kronrat auszuarbeitenden Wahlgesetz könnte man diese Aufgabe z.B. dem Reichskammerherrn zuweisen oder gar einen Nebenposten schaffen.
Wie sieht es mit der Ausarbeitung des Wahlzettels aus? Nein, nicht welche Farbe er bekommen soll oder ob die Namen der Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge oder sonst aufgeführt wedren müssen. Aber wie steht es z.B. mit der Möglichkeit, dem Wähler eine Enthaltungsmöglichkeit anzubieten. Nun kann man sagen, wer sich der Wahl enthalten will, der geht einfach nicht wählen. Aber wie sähe das aus, wenn die Räte einer nach dem anderen zur Wahlurne schreiten, nur einer bleibt sitzen und gibt so seine Unzufriedenheit mit allen Kandidaten kund?
Wie sieht es aus, wenn nur ein Kandidat für ein Amt eine gültige Bewerbung abgegeben hat? Muss man dann überhaupt noch wählen oder reicht die Akklamation? Sollte man in diesem Fall eine Enthaltungsmöglichkeit angeben und welche Auswirkung hätte diese?
Und schließlich das Wahlergebnis. Die Frage, wer es verkünden darf, ist eine rein formelle und nicht entscheidende. Wer aber hat die Wahl tatsächlich gewonnen? Muss der Gewählte eine gewisse Anzahl von Stimmen, z.B. mehr als die Hälfte vorweisen, oder reicht eine einfache Mehrheit? Was geschieht bei Stimmengleichheit? Wahlwiederholung oder Stichwahl?
Werte Räte, Ihr seht, es gibt viele Fragen und noch keine Antworten darauf. Jetzt könnte man natürlich sagen, kein Problem, ein königlicher Erlass und alles ist in Ordnung. Die Reichsbulle gäbe ihm das Recht dazu, doch halte ich diese Lösung für nicht zielführend. Zum einen ist das Thema selbst für einen König höchst befremdlich. Ein König kennt keine Wahlen oder Abstimmungen, er entscheidet! Punktum! Das Wahlrecht ist eines der Geschenke, die Seine Majestät dem Kronrat gemacht hat: Durch Wahlen und Abstimmungen an den politischen Entscheidungen im Reich teilhaben. Und daher soll es auch alleinige Aufgabe des Kronrats sein, sich eine Geschäftsordnung und auch ein Wahlrecht zu geben.
Wie gesagt, diese ersten Wahlen werden in (fast) jedem Falle rechtmäßig ablaufen, weil es noch nicht viele Vorschriften gibt, gegen die man verstoßen könnte. Doch mit der Verkündung der neuen und ersten Reichsoberen ist der Kronrat tatsächlich in der Wirklichkeit der politischen Arbeit angekommen.
Ich wünsche Euch interessante Wahlen!
Soltan nickt den Räten freundlich zu und nimmt wieder Platz
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