Der Lord von Corleone eilt noch einmal in seiner Paraderüstung hinter das Rednerpult
Königliche Hoheit, werter Prinz, werte Ratsmitglieder,
ohne viele weitere Worte zu verlieren, komme ich direkt zur Sache. Nachdem ich Rücksprache mit einigen Adligen gehalten habe, sind unter anderem ein paar Änderungsvorschläge an mich herangetragen worden, die ich Ihnen heute in aller Kürze vorstellen möchte.
kramt ein Dokument heraus und beginnt vorzulesen
Bestimmungen zum Wahlrecht und zu Abstimmungsanträgen
I. Das passive Wahlrecht
Art. 1. Das passive Wahlrecht, sich für jegliche Ämter selber zur Wahl zu stellen, soll jedem Kronrat gewährt sein.
II. Das aktive Wahlrecht
Art. 1. Das aktive Wahlrecht, seine Stimme bei sämtlichen Abstimmungen geltend machen und abstimmen zu können, soll jedem Kronrat, der seine Befähigung als Mandatsträger nachgewiesen hat (140 Pkt.), gewährt sein.
III. Bestimmungen zu Abstimmungsanträgen
Art. 1. Jeder Kronrat, der seine Befähigung als Mandatsträger nachgewiesen hat (140 Pkt), kann Abstimmungen in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten einleiten und an ihnen teilnehmen.
Art. 2. Jegliche Anträgen, die eine Rechtsgültigkeit zum Ziel haben, dürfen die Ergebnisse erst nach Beendigung des Wahlvorgangs mitteilen und müssen einen gesamten Monat bei den Saaldienern auszuliegen!
Art. 3. Jede Abstimmung muss die folgenden Bestimmungen erfüllen. Die Abstimmung muss in der allgemein gebräuchlichen Sprache des Reiches Nāscor verfasst sein. Abstimmungsanträge die Rechtsgültigkeit zum Ziel haben müssen die konkrete Formulierung: "Stimmen sie folgender Maßnahme/These zu: […]?" beinhalten und die Antwortmöglichkeiten "Ja", "Nein" und "Enthaltung" anbieten.
Art. 4. Für Änderungen der Reichsbulle sind bestimmte Regelungen in der Reichsbulle selbst maßgebend. Diese sollen durch die Bestimmungen zu Abstimmungsanträgen nicht abgeändert werden.
Art. 5. Bei einer Wahl zu einem Amt sind die Optionen der Abstimmung gleich den Namen der zur Wahl antretenden Personen. Tritt zu einer Wahl nur ein Kandidat an, können die Optionen durch ein einfaches "Ja" oder "Nein" ersetzt werden. Das zu besetzende Amt ist in dem Antrag namentlich zu erwähnen. Der Kandidat gewinnt die Wahl, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Wenn zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen, muss eine Stichwahl zwischen diesen stattfinden, die von einem der Reichsoberen unverzüglich eingeleitet wird. Kandidaten mit weniger Stimmen dürfen nicht an der Stichwahl teilnehmen. Eine Wahl muss immer einen vollen Monat bei den Saaldienern zur Abstimmung bereit liegen. Die Ergebnisse einer Wahl dürfen erst mit dem Ende der Abstimmung bekannt gegeben werden. Im Falle einer Verzögerung der Wahl und gleichzeitigem Ablaufen der Amtszeit des zu wählenden Reichsoberen, verbleibt das jeweilige Amt bis zur vollzogenen Neuwahl beim amtierenden Amtsträger.
Art. 6. Ein Antrag zum Reichsachtverfahren muss das abzuwählende Amt, sowie den abzuwählenden Amtsträger benennen. Die anzubietenden Antwortmöglichkeiten beim Antrag zum Reichsachtverfahren sind auf "Ja", "Nein" und "Enthaltung" zu beschränken. Das Reichsachtverfahren muss immer einen vollen Monat bei den Saaldienern zur Abstimmung bereit liegen. Die Ergebnisse des Reichsachtverfahrens dürfen erst mit dem Ende der Abstimmung bekannt gegeben werden. Sollte eine Stimmengleichheit zwischen den Antwortmöglichkeiten "Ja" und "Nein" zustande kommen, gilt das Verfahren als gescheitert und der amtierende Amtsträger verbleibt in seinem Amt.
verstaut das Dokument wieder
Vielleicht nehmen Sie sich die Zeit, werte Damen und Herren, und vergleichen diesen Entwurf mit dem, den ich Ihnen bereits zuvor vorgestellt habe. Und entscheiden Sie sich, welcher Entwurf Ihnen mehr zusagt! Natürlich bleibt auch weiterhin der Entwurf von Pater Zeppenfeld zu berücksichtigen! Tun Sie uns allen ihre Meinung kund, werte Damen, werte Herren!
Werter Laìrd Anarion, ich hoffe auch eure Vorschläge sind in diesem Entwurf gut vertreten!? Bei meinem ersten Entwurf hatte ich es versäumt, mir den eurigen Vorschlag noch einmal genauer anzusehen! Ich hoffe hiermit Abhilfe geschaffen zu haben!
Nun möge sich der Rat beraten, es sei denn, es möchte sonst noch Jemand einen Entwurf präsentieren!?
Gehabt Euch wohl!
Lang lebe König Harmud, lang lebe Prinz Soltan und lang leben des Königs Untertanen!
Eiligen Schrittes verlässt der Lord wieder das Rednerpult und kehrt in seiner Paraderüstung zu seinem Platz in den vordersten Reihen zurück
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