In gewohnter Weise schreitet der Lord von Corleone mit stolzgeschwellter Brust hinter das Rednerpult. Heute sieht der Lord aber vielmehr aus, als würde er in eine Schlacht ziehen, denn vor einem Rat sprechen. Er trägt eine glänzende Rüstung, die von einem Umhang bedeckt wird, der aus zahllosen Schichten von Goldtuch genäht wurde. Der Umhang wird von einem Paar miniaturisierter Löwinnen gehalten, die auf seinen Schultern hocken, als wollten sie gleich springen. Ihr Gefährte, ein Männchen mit prachtvoller Mähne, ruht auf Lord Corleones Großhelm, eine Pranke in die Luft erhoben, während er brüllt. Alle drei Löwen scheinen aus Gold geschmiedet, die Augen mit Rubinen besetzt. Seine Rüstung scheint aus schwerem Stahl, in dunklem Rot lackiert, zu bestehen, die Beinschienen und Handschuhe sind mit goldenen Schnecken verziert. Bevor der Lord zu sprechen beginnt nimmt er seinen Großhelm vom Kopf.
Königliche Hoheit, werter Prinz, werte Ratsmitglieder,
ich bin heute hier um eine Schlacht zu schlagen, eine Schlacht gegen Lug und Trug in diesem Rat. Im Rat der Krone, indem sich nur mehr oder weniger ehrenwerte Wesen aufhalten sollten, aber gewiss keine ehrlosen! Aber immer noch wurde keine Zulassungsbeschränkung für den Rat erlassen. Ich möchte in diesem Zusammenhang an meinen Antrag "Änderung der Reichsbulle Paragraph II. Art. 7" erinnern und alle ehrenwerten Ratsmitglieder bitten, diesen Antrag auch zu unterstützen.
Der Rat hat inzwischen deutlich mehrheitlich beschlossen, dass der Reichszensus durchgeführt werden soll, damit wir uns den Reichszensus auch vernünftig zu Nutze machen, unterstützen Sie nun bitte auch meinen Antrag zur Zulassungsbeschränkung, meine Damen und Herren! Dies nur noch einmal zur Erinnerung.
Der heilige Pater hat uns inzwischen sein Konzept für ein Abstimmungsrecht mitgeteilt und sich auf meinen Kommentar hin darüber beklagt, ich würde nur nörgeln und keine Vorschläge unterbreiten! Mein werter Pater, eurem Einwurf kann ich nicht zustimmen und auch nicht folgen!? War es denn nicht mein Vorschlag, das Wahlrecht in aktives und passives Wahlrecht zu unterteilen? War es denn nicht mein Vorschlag, das aktive Wahlrecht an entsprechende Leistungen (100 Pkt.) zu knüpfen? Und das passive Wahlrecht im Gegenzug allen Kronräten zu gewähren!?
Und was soll ich sagen, damit liegt mein Vorschlag auf dem Tisch. Ich bin kein Jurist und auch kein Freund von ellenlangen Gesetzestexten! Wenn ich mir euren Vorschlag zum Abstimmungsrecht durchlese, kann ich kaum vor Langeweile die Augen offen halten, es tut mir ja schrecklich leid!
Aber ich will eure Arbeit keineswegs damit schmälern, ich bin mir sicher, Ihr habt euch große Mühe gegeben und wolltet nur das Beste für den Rat und das Reich! Aber ist es nicht angebracht nachzufragen, ob ein so langer Gesetzestext nur zum Abstimmungsrecht nicht etwas übertrieben ist!? Ob wir damit neuen Kronräten nicht ein wenig zu viel zumuten würden, denn es werden gewiss noch weitere Gesetzestexte zu anderen Themen hinzukommen und dann wird es für neue Kronräte verdammt viel Arbeit werden, sich hier einzuarbeiten! Vielleicht würden deswegen sogar potenziell großartige Räte ihre Arbeit hier im Rat nie antreten, weil die Gesetzestexte so abschreckend wirken!?
Dies wollte ich lediglich zu bedenken geben! Mich deswegen als Nörgler hinzustellen, der ganz ohne eigenes Tun, ganz ohne eigene Leistung sich zu der Sache äußert, nun ja, heiliger Pater, ich weiß nicht!? Und ja, ich habe die mahnende Rede über das Zaudern und Zögern beklatscht und ich stehe auch immer noch dahinter, dass akuter Handlungsbedarf vorherrscht, aber muss ich mich deswegen direkt von einem Gesetzesbuch erschlagen lassen!?
Also dann, ich werde jetzt einmal die "Schmalspurversion" zum Wahlrecht bzw. wie Ihr es nennt Abstimmungsrecht vorstellen.
Bestimmungen zum Wahlrecht und zu Abstimmungsanträgen
I. Das passive Wahlrecht
Art. 1. Das passive Wahlrecht, sich für jegliche Ämter selber zur Wahl zu stellen, soll jedem Kronrat gewährt sein.
II. Das aktive Wahlrecht
Art. 1. Das aktive Wahlrecht, seine Stimme bei sämtlichen Abstimmungen geltend machen und abstimmen zu können, soll jedem Kronrat, der seine Befähigung als Mandatsträger nachgewiesen hat (100 Pkt.), gewährt sein.
III. Bestimmungen zu Abstimmungsanträgen
Art. 1. Jeder Kronrat, der seine Befähigung als Mandatsträger nachgewiesen hat (100 Pkt), kann Abstimmungen in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten einleiten und an ihnen teilnehmen.
Art. 2. Jede Abstimmung muss die folgenden Bestimmungen erfüllen. Die Abstimmung soll in der allgemein gebräuchlichen Sprache des Reiches Nāscor verfasst sein, soll nicht missverständlich oder unnötig kompliziert formuliert sein - das beinhaltet, sowohl die Beschreibung als auch die Abstimmungsoptionen, so dass jede Abstimmungsoption eindeutig einem bestimmten Ergebnis zuzuordnen ist.
Art. 3. Für Änderungen der Reichsbulle sind bestimmte Regelungen in der Reichsbulle selbst maßgebend. Diese sollen durch die Bestimmungen zu Abstimmungsanträgen nicht abgeändert werden.
Art. 4. Bei einer Wahl zu einem Amt sind die Optionen der Abstimmung gleich den Namen der zur Wahl antretenden Personen nebst der Option "Keinen der Genannten.". Tritt zu einer Wahl nur ein Kandidat an, können alle Optionen beiseite gelassen und durch ein einfaches "Ja" oder "Nein" ersetzt werden. Eine zusätzliche Enthaltung als Option ist nicht statthaft. Das zu besetzende Amt ist in dem Antrag namentlich zu erwähnen. Der Kandidat gewinnt die Wahl, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, es sei denn die Option "Keiner der Genannten" wurde öfter gewählt, als der Kandidat mit den meisten Stimmen. In diesem Fall werden umgehend Neuwahlen von einem der Reichsoberen eingeleitet. Bei den Neuwahlen darf keiner der Kandidaten antreten, die in der vorhergehenden Wahl gescheitert sind. Wenn zwei oder mehr Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinigen, soll eine Stichwahl zwischen diesen stattfinden, die von einem der Reichsoberen unverzüglich eingeleitet wird. Kandidaten mit weniger Stimmen dürfen nicht an der Stichwahl teilnehmen. Eine Wahl muss immer einen vollen Monat bei den Saaldienern zur Abstimmung bereit liegen. Die Ergebnisse einer Wahl dürfen erst mit dem Ende der Abstimmung bekannt gegeben werden. Im Falle einer Verzögerung der Wahl und gleichzeitigem Ablaufen der Amtszeit des zu wählenden Reichsoberen, verbleibt das jeweilige Amt bis zur vollzogenen Neuwahl beim amtierenden Amtsträger, es sei denn der Amtsträger wurde durch ein Reichsachtverfahren abgewählt, dann fällt das zu wählende Amt bis zur Neuwahl den übrigen Reichsoberen zu.
Art. 5. Ein Antrag zum Reichsachtverfahren muss das abzuwählende Amt, sowie den abzuwählenden Amtsträger benennen. Die anzubietenden Antwortmöglichkeiten beim Antrag zum Reichsachtverfahren sind auf "Ja", "Nein" und "Enthaltung" zu beschränken. Das reichsachtverfahren muss immer einen vollen Monat bei den Saaldienern zur Abstimmung bereit liegen. Die Ergebnisse des Reichsachtverfahrens dürfen erst mit dem Ende der Abstimmung bekannt gegeben werden. Sollte eine Stimmengleichheit zwischen den Antwortmöglichkeiten "Ja" und "Nein" zustande kommen, gilt das Verfahren als gescheitert und der amtierende Amtsträger verbleibt in seinem Amt.
Das wäre mein komprimierter Vorschlag, heiliger Pater! Ich weiß, Euch wird dies nicht passen, da Euch eine Unterteilung in "Wahl, Änderung der Reichsbulle, Gesetzesänderung, Antrag oder Umfrage" sehr am Herzen liegt, mir hingegen geht es lediglich darum, Wahlbetrug zu verhindern. Mit den Bedingungen zum aktiven Wahlrecht und den Bestimmungen zu den Ämterwahlen und dem Reichsachtverfahren ist für mich der entscheidende Schritt getan, alles andere ist in meinen Augen eher Ballast für den Rat.
Aber das ist meine Meinung und wie ich schon bei eurer Rede erwähnte, sollten sich die anderen Räte hinter euren Entwurf stellen, so soll dieser gewiss nicht an meiner Stimme scheitern und auch ich würde euren entsprechenden Antrag dann befürworten! Aber vielleicht hat das Königshaus ja auch einen Vorschlag zu der Problematik erarbeitet, denn vergessen wir nicht, ohne das Königshaus scheint eine derartige Regelung so oder so nicht möglich, da eine 2/3 Mehrheit allem Anschein nach für Regelungen dieser Art nicht zustande kommt!? Oder vielleicht hat noch ein anderer Rat einen konkreten Vorschlag? Egal wie, aber fest sollte stehen, das jetzt die Zeit zum Handeln ist! Die derzeitigen Zustände in den Abstimmungskammern sind definitiv nicht mehr tragbar!
Also dann ...
Gehabt Euch wohl!
Lang lebe König Harmud, lang lebe Prinz Soltan und lang leben des Königs Untertanen!
Beim Verlassen des Rednerpults blickt der Lord von Corleone mit strengen Augen in die Gesichter der anwesenden Räte und kehrt dann in seiner Paraderüstung zu seinem Platz in den vordersten Reihen zurück
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