Verehrte Kronräte
Der Umgangston in diesen Hallen ist etwas hitzig geworden und die Rufe nach Reaktionen lauter. Ich reagiere so schnell es mir möglich ist auf Eure Rufe, doch bedenkt auch, dass ich noch Staatsgeschäfte zu erledigen habe, also nicht ununterbrochen in diesen Hallen anwesend sein kann. Ich bemühe mich jedoch, mich hier so oft als Möglich zu Wort zu melden.
Fürstin Aiela hat sich hier in den letzten Tagen sehr häufig zu Wort gemeldet und Ihren Unmut verschiedene Themen betreffend angemeldet.
Zu Beginn will ich eines festhalten und zwar in aller Deutlichkeit. Mir alleine bleibt es vorbehalten, jemanden in den Adelsstand zu erheben oder jemanden aus diesem Stand zu entfernen. Unabhängig von der Reichsbulle, bleibt dieses Recht bestehen. Schliesslich sagt die Reichsbulle nichts anderes dazu. Deshalb sei hier festgehalten, dass ich Prinz Soltan seine Titel Kraft meiner Macht als König verliehen habe. Es steht also niemandem zu, ihm diese Würde nicht anzuerkennen. Entsprechend ist Prinz Soltan anzusprechen und zu behandeln, dies gilt für alle Bürger dieses Reiches, vom Diener bis hin zur Fürstin!
Ich will nun versuchen, die verschiedenen Fragen bezüglich der Reichsbulle zu klären. Anfangen will ich mit der Frage des werten senecas.
„Seneca weisst in Bescheidenheit auf seine Bedenkungen zur Reichsbulle hin Auch III/10 § 1 und 2 bedürfen der genaueren Klärung sofern dem Kronrate nicht von vornherein durch Euch Majestät die Rolle des Vorschlagenden zugedacht ist, letztendlich ihr in eurer Weisheit über die vom Kronrat erlassenen/vorgeschlagenen Gesetze zur Regelung von Reichsangelegenheiten diktiert? Leider sah unser König keine Veranlassung hier Klarheit zu schaffen.“
Art. 10 - Vom Kronrat
§ 1 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass ein ständiger Kronrat ihn in seinen Entscheidungen unterstütze und im Rahmen der Reichsbulle über das Reich herrsche. Kein Sterblicher solle es wagen, die Herrschaft des Königs und des Rates in Frage zu stellen oder gar an ihrer statt über das Reich oder einzelne seiner Marken zu herrschen. Allein seiner Majestät dem König gebührt das Recht, dem Kronrate zu diktieren – und dies auch nur, soweit es die Reichsbulle ihm gestatte.
Dieser Paragraph soll festhalten, dass der König seine Macht behält, auch wenn ich bereit bin einen Teil dieser Macht mit dem Kronrat zu teilen – gar zu übertragen. Niemand soll es also versuchen einen oder mehrere Teile des Reiches zu beherrschen, dies steht nur dem König und dem vom König ins Leben gerufene Kronrat zu.
Der letzte Part des Paragraphen soll deutlich machen, dass es mir gestattet ist, dem Rat zu diktieren, aber nur so lange die Bulle nichts anderes vorsieht. So darf ich nicht jemanden zum Reichskanzler ernennen, dies muss laut Reichsbulle durch eine Wahl des Kronrats geschehen.
§ 2 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass es dem Kronrate freistehe, die Angelegenheiten des Reiches und seiner Bürger durch Gesetze zu regeln. Ein jedes Reichsgesetz habe im Namen der Krone und im Namen des Rates zu ergehen. Der Kronrat kann unabhängig vom König Gesetze erlassen, doch erhalten diese erst Gültigkeit, wenn sie auch im Namen der Krone ergangen sind. Zu jedem Gesetz benötigt er also die Zustimmung der Krone. Allerdings, heißt dies auch, dass der König keine Reichsgesetze erlassen kann, ohne dabei die Zustimmung des Rates einzuholen.
Die werte Fürstin Hagnov fragt danach, ob es für die Masse von Prinz Soltan und ähnliches eine rechtliche Grundlage gibt. Dazu wäreIII Art. 9 zu zitieren:
Art. 9 Die Kronräte, sowie die Reichsoberen sind uneingeschränkt und ohne jeden Vorbehalt an die Reichsbulle, an die Gesetze des Kronrates, sowie an die Erlasse seiner Majestät gebunden.
Der letzte Teil gesteht es mir zu, dass meine Erlasse sowohl für die Kronräte, als auch für die Reichsoberen uneingeschränkte Gültigkeit haben.
Die Ausländerregelung, welche Prinz Soltan in meinem Namen vorgetragen hat, ist ein solcher Erlass. Es ist nicht einmal in der Rede das Wort davon, dass die Reichsbulle geändert werden soll. Prinz Soltan verkündet in meinem Namen die Deutung der Reichsbulle und nichts anderes. Zu keiner Zeit, sprach der von einer Änderung der Bulle. Also solches erhält diese Definition, in Verbindung mit dem oben erwähnten Artikel der Reichsbulle, seine Bedeutung und tritt damit auch in Kraft.
Also bedarf es in diesem Fall auch nicht der Zustimmung des Rates, ich hoffe dieser Punkt leuchtet ein.
Nun wollen wir aber zu den Massen übergehen. Hier schreibt Prinz Soltan, ganz deutlich:
„Da mir Seine Majestät alle Vollmachten in dieser Sache übertragen hat, erlasse ich daher das Edikt, dass im offiziellen Schriftverkehr, d.h. in den Redemanuskripten vor dem Rat, alle fremdländischen oder ungebräuchlichen Maße in die hier genormten Maßeinheiten umzurechnen sind. Dabei bleibt es dem Redner überlassen, ob er die alten Bezeichnungen neben den Umrechnungen verwendet oder sich gleich auf die umgerechneten Werte beschränkt.“
Auch hier ist nicht von einem Gesetz die Rede, sondern von einem Edikt, man verzeihe, dass hier das Wort Edikt als Synonym für Erlass gebraucht wurde. Natürlich ist hier sofort die Frage, darf Prinz Soltan das überhaupt? Schliesslich steht in der Reichsbulle, dass königliche Erlasse dazu notwendig sind. In meiner Rede habe ich hierzu gesagt:
„Prinz Soltan spricht von nun an mir der Autorität der Krone und untersteht nur mir. Begegnet Ihm mit demselben Respekt, den Ihr mir entgegenbringt.“
Die Erlasse von Prinz Soltan sind damit auch meine Erlasse und ich unterschriebe sie auch, was ihnen gemäß der Reichsbulle ihre Gültigkeit verleiht.
Eine Änderung der Reichsbulle bedarf der Zustimmung des Rates, diesen Punkt habe ich selbst in einer meiner Reden umgangen. Ich habe die Streichung einer Passage angekündigt ohne den Kronrat um seine Meinung zu bitten. Dies wird natürlich nachgeholt!
Das rechtliche Problem der Fürstin Hagnov wäre also damit vom Tisch. Natürlich ist mir nicht entgangen, dass es allgemeinen Unmut betreffend der Masse und Gewichte gab. Doch bevor ich mich diesem Thema zuwenden kann, gibt es noch eine andere, unerfreuliche Anklage mit der ich mich zu beschäftigen habe.
Prinz Soltan hat Klage gegen Fürstin Hagnov wegen Majestätsbeleidigung eingereicht. Nach Absprache mit dem Prinzen wurde entschieden, die Klage fallen zu lassen. Trotzdem gebe ich Euch Fürstin Hagnov zu bedenken, dass Ihr Prinz Soltan mit Respekt zu begegnen habt, unabhängig davon, ob Ihr seine Entscheidungen billigt oder nicht. Aussprüche wie „Prinzchen“ und ähnliches, spotten Eurem eigenen Ruf. Ich möchte dieses Thema damit nicht weiter zur Sprache bringen.
Ich habe mir lange den Kopf über die Masse zerbrochen und habe entschieden, dass der königliche Erlass zu diesem Thema bis auf weiteres ausgesetzt wird. Das Thema soll in einer Arbeitsgruppe es Rates und der Reichsoberen geklärt werden. Da es aber derzeit noch nicht möglich ist, Arbeitsgruppen zu bilden, soll dieses Thema bis zu dem Moment, wo dies möglich sein wird, ruhen.
Ich hoffe ich kann damit allen Anliegen am besten Rechnung tragen.
Heute ist die Proklamation der Reichsbulle genau drei Monate her und damit ist es Zeit die Wahlen der Reichsoberen in die Wege zu leiten. Ich weiss, dass die Reichsbulle dazu Vorwahlen vorsah und ich weiss, dass die Reichsbulle dabei keinen anderen Weg vorsah, doch kann ich nicht umhin zu sagen, dass die Standesräumlichkeiten leider noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb, man möge es wenn man will als Erlass betrachten, ist es mein Wunsch für diese eine Wahl einen anderen Weg zu beschreiten.
Es wird keine Vorwahlen geben, sondern von heute an steht es jedem Kronrat, innerhalb eines Mondes frei, seine Bewerbung für einen der Posten der Reichsoberen kund zu tun. Dabei gilt es die Reichsbulle zu beachten, welche sagt welche Stände für welche Ämter zugelassen sind. Jeder der kandidieren will, hat dies mit einem Brief an mich, in dem der sagt für welches Amt er oder sie zu kandidieren gedenkt kund zu tun. Darauf soll jeder Kandidat eine entsprechende Kandidaturrede an den ganzen Kronrat richten. Nur wer sich an diese Punkte hält, ist legitimiert, gewählt zu werden. Heute in einem Mond werden dann die Wahlen beginnen.
Hierzu noch den Artikel aus der Reichsbulle:
§ 2 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass der Kronrat aus seinen Reihen die Reichsoberen zu wählen habe. Einem jeden Kronrat – gleich welchen Standes, gleich welcher Rasse – stehe es frei, bei diesen Wahlen seine Stimme zu erheben. Den Reichsoberen stehe es frei, sich nach Ablauf ihrer Amtszeit erneut um dieses oder jenes Amt zu bemühen. Es sei jedoch auf alle Zeiten hin untersagt, dass ein Einzelner mehrere Ämter der Reichsoberen gleichzeitig ausfüllt. Sollten sich keine Reichsbürger reinen Herzen finden, welche ein Amt der Reichsoberen ausfüllen, so fällt der entsprechende Machtbereich für die folgende Amtszeit dem Kronrate selbst zu. Einzig dem König gebührt das Recht, in einer solchen Situation den betroffenen Machtbereich an sich zu ziehen. Oder einen Getreuen der Krone mit der Erfüllung der betroffenen Aufgaben zu betrauen. Die Amtszeit der Reichsoberen sei auf 1 Jahr und 3 Monde begrenzt. Die Wahlen haben so zu erfolgen, dass der Nachfolger am fünfzehnten Vollmond das Amte und die Würden seines Vorgängers übernehmen kann. Bei Einberufung des Kronrates befiehlt seine Majestät der König folgende Ausnahme: Alle Reichsoberen werden im vierten Mond nach Einberufung des Kronrates gleichzeitig gewählt. Die erste Amtszeit des Reichskanzlers sei dabei auf 7 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Kronrichters sei dabei auf 10 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsmarschalls sei dabei auf 13 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsgesandten sei dabei auf 16 Monde verlängert. Die erste Amtszeit des Reichskammerherrn sei dabei auf 19 Monde verlängert. Diese Ausnahme gilt nur für die erste Wahl nach Einberufung des Kronrates und tritt dann außer Kraft. Dieser Absatz ist nach Ablauf der ersten Amtszeiten aus der Reichsbulle zu tilgen.
Mögen die weisesten an dieser Wahl teilnehmen, auf dass das Reich blühe und gedeihe.
Lange lebe Nāscor!
[OoG Ich verweise noch kurz auf diesen Beitrag im OffTopic! EOoG]
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