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Konrad betritt mit einer Abschrift der Reichsbulle das Rednerpult

Werte Mitkronräte,

mein Kollege Argail Wittenborg hat beantragt, dass die Geschicke Kronstadts in die Hände des Kronrats gelegt werden. In Abwesenheit eines amtierenden Kronrichters habe ich mir die Arbeit gemacht und die entsprechenden Textstellen aus der Reichsbulle angesehen. Ich lese sie noch einmal kurz vor um sie euch in Erinnerung rufen.

Art. 1 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass folgenden Gemarkungen die Gnade gewährt wird, sich unter dem Banner der Krone zu einen: Arosta, Lorgan, Mathringen, Weissenfluh, Gorthan und Tauffenburg. Kein Berg, kein Feld und kein Fluss der nicht Teil der Reichslande ist.

Art. 10 §4 Seine Majestät der König befindet für Recht, dass allein dem Kanzler die Marken des Reiches als Lehn anvertraut werden.

Art. 12 Die Reichsbulle kann nur durch einen Antrag vor dem Kronrat abgeändert werden. Der Kronrat entscheidet über einen solchen Antrag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Räte. Der Antrag muss mit dem Titel „Änderung der Reichsbulle“ überschrieben sein.

Was heißt das nun konkret? In Artikel 1 sind die Gemarkungen Nascors genau genannt worden: Arosta, Lorgan, Mathringen, Weissenfluh, Gorthan und Tauffenburg. Kronstadt ist keine eigene Gemarkung, daher gehe ich davon aus, dass sie in einer der Genannten liegt, denn ansonsten wären wir hier ja nicht in Nascor.

Artikel 10 besagt, dass ALLEIN dem Kanzler die Marken als Lehn anvertraut werden und nicht dem Kronrat, einem Bürgermeister oder sonstwem. Ist das schlimm? Meiner Meinung nach nicht, denn indirekt legt der König ja die Geschicke Kronstadts in die des Kronrats, denn dieser wählt den Kanzler.

Wollte man die Angelegenheit dennoch durchbekommen, müsste man sich an die Bestimmungen in Artikel 12 halten. Dies ist jedoch erkennbar nicht geschehen. Daher verstößt der Antrag des Kollegen Wittenborg eindeutig gegen die Reichsbulle!

Ich hoffe der Rat folgt meiner Auffassung in dieser eindeutigen Sache. Wittenborg hat sich bei seinem Vorpreschen sicher nichts Unrechtes gedacht, er hat lediglich die Reichsbulle noch nicht verinnerlicht. Dies würde ich jedoch allen für die Zukunft ans Herz legen!

Konrad packt die Abschrift wieder ein und setzt sich an seinen Platz.

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am 22. Feb 2011

Kommentare

Kronstadt gehört dem König, der Rat verwaltet des Königs Besitz nur.. – Hiawatha von Hesperus am 24. Feb 2011
Ihr scheint ein gelehrter, aufgeweckter Mann zu sein, Pater de Siorac, auch wenn mich Haarspaltereien und juristische Kleinlichkeiten im Allgemeinen eher langweilen, ihr habt es geschafft mich zu überzeugen! – Lady Nay am 23. Feb 2011
@Torsch: "unterstehen" ist für ein Lehnsverhältnis vielleicht zu einfach formuliert, aber im Prinzip habt ihr recht und ist in meiner Rede auch so erwähnt. – Konrad von Neuburg am 22. Feb 2011
Naja, wenn die Marken alle dem Kanzler unterstehen und somit Kronstadt als Hauptstadt die ebenso in einer der Marken liegen muss auch, dann untersteht Kronstadt somit ja bereits dem Willen des Rates, oder nicht? – Thorsch Stahlfaust am 22. Feb 2011
@LadyNay: Damit wäre jedoch gleichsam eine Veränderung der Reichsbulle nötig (immerhin untersteht dem Kanzler dann nicht mehr ganz Nascor, sondern Nascor mit Ausnahme Kronstadts). Diese Spitzfindkeit bedingt jedoch m.E. eine Veränderung der Reichsbulle, in welchem aktuell ja der Kanzler Nascor (inkl. Kronstadt) als Lehen erhält. Änderungen der Reichsbulle können jedoch nur vermittels einer 2/3 Mehrheit herbeigeführt werden ... Ihr seht hoffentlich das juristische Problem, dass ich damit habe. – Pierre de Siorac am 22. Feb 2011
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