Verehrte Kronräte
Die ersten Wahlen der Reichsoberen sind in diesen Stunden zu Ende gegangen und die Resultate wurden ausgezählt. Ohne grosses Brimborium will ich nun offiziell die Ergebnisse verkünden:
Die Wahl zum Reichskanzler:
Argail Wittenborg erhielt 15 Stimmen (58%)
Lord Corleone erhielt 11 Stimmen (42%)
Damit ist der verehrte Argail Wittenborg zum ersten Reichskanzler von Nascor gewählt worden.
Die Wahl zum Reichsgesandten:
Konrad von Neuburg erhielt 10 Stimmen (38%)
Maeglin Anarion erhielt ebenfalls 10 Stimmen (38%)
Siegmund Silbermond erhielt 6 Stimmen (23%)
Hier haben wir also einen Gleichstand. Der verehrte Konrad von Neuburg hat mich aber darüber in Kenntnis gesetzt, dass er von seiner Kandidatur zurücktritt. Damit tritt der verehrte Maeglin Anarion als Sieger das Amt des Reichsgesandten an.
Die Wahl zum Kronrichter:
Samuel Beckett erhielt 11 Stimmen (42%)
Fredo Zeppenfeld erhielt ebenfalls 11 Stimmen (42%)
Jeremy Beaumont erhielt 4 Stimmen (15%)
Da der verehrte Sir Beckett bereits seinen Rückzug verkündet hat, ist der verehrte Fredo Zeppenfeld der Wahlsieger und damit der erste Kronrichter.
Die Wahl zum Reichsmarschall:
Seneca erhielt 10 Stimmen (37%)
Thorsch Stahlfaus erhielt 9 Stimmen (33%)
Jake Mawhiney erhielt 8 Stimmen (30%)
Damit wurde der verehrte Seneca zum Reichsmarschall gewählt.
Die letzte Wahl zum Reichskammerherrn (oder eben der Reichskammerdame) war sehr deutlich, 19 Stimmen (76%) haben die verehrte Brianna sou Ashu zur Reichskammerdame gewählt.
Damit sind alle Ämter besetzt. Ich gratuliere allen Reichsoberen zu ihrer Wahl und wünsche ihnen im Namen der Krone alles Gute für ihre Amtsausübung.
Die Amtsdauern werden in der Reichsbulle wie folgt geregelt:
„Die Amtszeit der Reichsoberen sei auf 1 Jahr und 3 Monde begrenzt. Die Wahlen haben so zu erfolgen, dass der Nachfolger am fünfzehnten Vollmond das Amte und die Würden seines Vorgängers übernehmen kann. Bei Einberufung des Kronrates befiehlt seine Majestät der König folgende Ausnahme: Alle Reichsoberen werden im vierten Mond nach Einberufung des Kronrates gleichzeitig gewählt. Die erste Amtszeit des Reichskanzlers sei dabei auf 7 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Kronrichters sei dabei auf 10 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsmarschalls sei dabei auf 13 Monde begrenzt. Die erste Amtszeit des Reichsgesandten sei dabei auf 16 Monde verlängert. Die erste Amtszeit des Reichskammerherrn sei dabei auf 19 Monde verlängert. Diese Ausnahme gilt nur für die erste Wahl nach Einberufung des Kronrates und tritt dann außer Kraft. Dieser Absatz ist nach Ablauf der ersten Amtszeiten aus der Reichsbulle zu tilgen.“
Lang lebe Nascor!
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