Sehr geehrte, geehrtere und am meisten geehrte Kronräte,
der König ist eingetrudelt, die Verfassung niedergeschrieben, die Sitzbänke weich gepolstert und die Sonne lacht fröhlich vom Himmel herab. Alles ist gut und grün in unserem Reich. Jedoch, schon kurz nachdem das neue Reich und seine Verfassung proklamiert wurden, da begann ich mir Sorgen zu machen und stellte mir die gewichtige Frage: Was nützt eine Verfassung, die schutzlos ist?
In den Schlußbestimmungen der Reichsbulle steht zwar eindeutig, ich zitiere: "Wer diese Reichsbulle missachtet, begeht Verrat am Reich.", jedoch sind keine weiteren Details ausgearbeitet. Wie kann der Kronrat die Geschicke des Reiches im Namen seiner Majestät bestimmen, wenn er der Hilfe seiner Majestät bedarf.
Draus kann nur folgen, dass es an uns ist die Reichsbulle zu beschützen, wenn uns wirklich an ihr gelegen ist. Was geschieht denn, wenn die Verfassung gebrochen wird? Wie soll mit Unrecht umgegangen werden? Wenn wir nicht handeln können, so degradieren wir diese Verfassung, die uns Seine Majestät in all seiner Weisheit gab, zu einem reinen Papiertiger. Und das, werte Anwesende, kann ja wohl kaum der Sinn der Übung sein.
Eines ist jedoch klar wie Kloßbrühe: über das Ziel hinaus schießen dürfen wir nicht. Kein Überkompliziertes System wird gebraucht! Keine großen Veränderungen sind nötog! Kein Aktionismus wid uns weiterhelfen! Besonnenheit muß das Gebot der Stunde sein. Besonnenheit und Vernunft! Ich möchte behaupten, Seine Majestät hat uns alle Mittel in die Hände gegeben, um den Schutz der Verfassung zu gewährleisten.
Was tun wir also, wenn ein klarer Verfassungsbruch vorliegt? Nein, noch wichtiger: wer entscheidet, ob ein Verfassungsbruch vorliegt? Der Kronrichter alleine? Dies wäre wahrlich zu viel Macht in den Händen eines Einzelnen! Zwar werden einige meinen, wir sollten zumindest auf die Wahl des Kronrichters warten, dennoch möchte ich Ihnen hier einen Vorschlag machen, wie die Verfassung mit MINIMALEM Aufwande beschützt werden kann.
Gehen wir also einmal davon aus Kronrat X hätte die Verfassung gebrochen. Wäre dies der Fall, so könnte Kronrat Y - wobei Kronrat Y jeder beliebige Kronrat ist - eine Anklageschrift verfassen und sie als Ansprache halten. Ansprachen darf im Prinzip jeder Kronrat halten, weswegen also keine Veränderungen an unserem System, keine Neuerung, notwendig wäre!
Für die Anklage bräuchten wir lediglich einen bestimmten Themen-Tag, der dafür reserviert wäre. Nennen wir diesen Themen-Tag für unser Beispiel einfach mal "Tribunal". Wird dieser Themen-Tag für eine andere Art von Ansprache mißbraucht, so kann diese Ansprache gemeldet werden. Auch diese Möglichkeit Ansprachen zu melden besteht bereits, auch hier entsteht KEINE Neuerung. Wichtig ist, dass nur eine Anklage pro Fall gehalten wird. Es gilt das Prinzip: wer zuerst kommt, malt zuerst. Der Kronrichter sollte darüber wachen.
Innherhalb einer Woche nach der Anklage darf der Ankläger, und nur der Ankläger, eine Abstimmung einleiten, ob ein Tribunal stattfinden soll. Auch die Möglichkeit eine Abstimmung einzuleiten besteht bereits, wieder wird keine Neuerung benötigt. Wird diese Möglichkeit mißbraucht, so kann eine Abstimmung gemeldet werden. Auch diese Möglichkeit besteht bereits und auch darüber sollte der Kronrichter wachen.
Nach Ende der Abstimmung hätte der Angeklagte, und nur der Angeklagte, eine Woche Zeit seine Verteidigung vorzutragen. Wieder im Themen-Tag "Tribunal". Wieder sind keine Neuerungen nötig, denn all diese Instrumente stehen uns bereits zur Verfügung. Verteidigt sich der Angeklagte nicht fristgerecht, so erklärt er konkludent seinen Verzicht sich zu verteidigen. Eine Woche, nachdem der Angeklagte seine Verteidigung schrieb, darf der Ankläger eine Abstimmung einleiten, ob der Angeklagte verurteilt gehört.
Verlangt dieses System nach irgendwelchen Neuerungen? Bisher nicht viele! Ist es kompliziert? Nein! Im Gegenteil, es besteht aus vier simplen Schritten: 1) Anklage durch Ansprache, 2) Abstimmung über Tribunal, 3) Verteidigung durch Ansprache und 4) Abstimmung über Inhaftierung. Grund zur Sorge, dass dies Mißbraucht wird, bestünde auch nicht, wie ich bereits aufführte, solange der Kronrichter über Form und Fristen wacht.. Und wenn ein Kronrat ständig substanzlose Anklage vorträgt, so wäre seine Glaubwürdigkeit sehr schnell dahin!
Nichteinmal ein neues Gesetz würde gebraucht! Alles, was wir bräuchten, wäre ein Zusatzartikel zur Verfassung, der eben diese Form und Fristen regeln würde. Wie Sie sehen, MINIMALSTER Aufwand für einen guten Zweck. Auf die Wahl des Kronrichters müssten wir hier auch nicht warten.
Die Konsequenzen einer Inhaftierung im Kerker des Königs bedürfen kaum vieler Erklärungen. In einem Kerker darf man schließlich regelmäßig Briefe empfangen, aber keine Briefe schreiben. Man kann nicht tun, wozu man persönlich Anwesend sein müsste, also Abstimmungen einreichen, an Abstimmungen teilnehmen, Lobbies gründen. Was nicht nötig ist, ist einen Inhaftierten von seinen Ämtern zu entbinden. Dafür haben wir ja mit der Reichsacht in Art. II § 3 der Verfassung schon ein Instrument.
Die Anzahl an Ansprachen würde ich persönlich auf eine Ansprache pro Woche limitieren. Der Inhaftierte dürfte dem Saaldiener oder einem seiner Diener also einmal pro Woche seine Ansprache in Schriftform zusenden, die vom Saaldiener oder dem Diener im Namen des Inhaftierten gehalten würde.
Über die dauer einer Inhaftierung besteht noch Redebedarf. Generell besteht noch Redebedarf. Deswegen habe ich auch natürlich KEINE Abstimmung über meinen Vorschlag eingeleitet, und plane dies zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht. Verstehen Sie meine Ansprache also bitte lediglich als eine Art Anstoß, auch wenn ich stellenweise durchaus sehr konkrete Vorschläge mache. Ich möchte Sie alle sozusagen zu einer offenen Diskussion einladen.
Lassen Sie uns über die Möglichkeit diskutieren, wie wir unsere Reichsbulle schützen können. Ich hoffe, wir kommen bald zu einem befriedigenden Ergebnis, denn sonst könnte unsere geliebte Verfassung eines Tages wirklich nur ein Papiertiger werden oder wir sehen viel zu viel Macht in den Händen eines Einzelnen, was geradezu zu Mißbrauch einlädt.
In aller Hochachtung,
Samuel Beckett
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