Verehrte Majestät, geschätzte Kronräte,
so sehr ich auch um politische Zurückhaltung bemüht bin – liegt meine zentrale Aufgabe doch weniger in der Aufarbeitung juristischer Spitzfindigkeiten, als vielmehr in dem Dienst an den Göttern – so sehe ich mich doch gezwungen, das Wort zu einem wichtigen Thema zu ergreifen.
Der geschätzte Kollege Wittenborg hat dem Rat kürzlich einen Vorschlag unterbreitet, der auf den ersten Blick überdenkenswert erscheint. Der Kronrat, so sein Vorschlag, solle fortan über die Geschicke unserer Hauptstadt richten. Mit enervierender Begeisterung stellt der Kollege folgendes fest: „Kann der Rat Kronstadt regieren mit all seinen Rassen und Ständen regieren, so kann er auch das Reich regieren. Was ist besser für die Gemarkungen des Reiches als eine blühende Perle in Mitten des Herzens des Reiches? Welcher Glanz von ihr ausgehen würde und wie der Rat erstrahlen würde? So meine verehrten Ratsherren und Ratsdamen kann der Kronrat gefestigt werden!“
Lasst mich eingangs soviel sagen: Auch ich begrüße den Vorstoß und die stringente argumentatorische Linie des Kollegen – sie gefällt und mundet durchaus.
Dennoch gilt es einige Spitzfindigkeiten aufzuarbeiten, die meines Erachtens hier zumindest juristische Probleme nach sich ziehen. Kollege von Neuburg etwa hat ein zentrales Problem bereits thematisiert. Er stellt folgendes fest: „Artikel 10 [der ewigen Reichsbulle] besagt, dass ALLEIN dem Kanzler die Marken als Lehn anvertraut werden und nicht dem Kronrat, einem Bürgermeister oder sonstwem.“
Wir alle stimmen darin sicher überein, dass Artikel 10 der Reichsbulle in diesem Kontext kaum missverstanden werden kann – zu stringent erscheint das semantische Korsett der Bulle. Der grundsätzliche Tenor des von Kollege von Neuburg thematisierten Artikels lässt damit kaum Raum für Interpretationsspielräume und billigt dem Kanzler die direkt vom König verliehene Lehnsherrschaft über Nascor zu. Ob der Kanzler die Lehen selbst verwaltet, Vasallen bestimmt, die dies für Ihn tun oder gar Wahlen ausruft – darüber schweigt die Reichsbulle. Der Kanzler selbst wird demnach selbst entscheiden können, in welcher Weise er mit der ihm in der Reichsbulle zugesicherten Einflussmöglichkeiten verfährt. Fest jedoch steht, dass dem Kanzler Nascor in seiner Gesamtheit als Lehen vom König anvertraut wird.
Und hier beginnen die Spitzfindigkeiten, die zu thematisieren, ich mich leider gezwungen sehe. Kollege von Wittenborg fordert in einem Antrag die Kronräte zur Abstimmung darüber auf, ob die Geschicke Kronstadts fortan vom Kronrat direkt gelenkt werden sollen.
Darin sehe ich ein Problem.
Der Antrag als solches wird von Kollege Wittenborg nicht als justiziabel eingestuft, sondern soll lediglich ein aktuelles Stimmungsbild zeichnen, auf dessen Basis dann der König über die Übergabe Kronstadts an den Kronrat zu befinden habe. Kollege Wittenborg äußert sich dazu wie folgt: „Schreitet zur Tat und weiht diese Wahlurnen mit der Übernahme Kronstadts ein.“. Er schließt mit den Worten: “Wenn ihr Euch für diese Bürde entschieden habt, so liegt es an seiner Majestät, die Übergabe der Stadtangelegenheiten an den Rat feierlich zu proklamieren!„
Sollte der König sich an dem aktuellen Stimmungsbild der Umfrage orientieren und im Sinne der Mehrheit eine Überführung der Stadtangelegenheiten in die Einflusspähre des Kronrates vorantreiben, so träte jedoch folgende Situation ein: Die Reichsbulle sieht eine Lehensübergabe Nascors (inklusive Kronstadts) an den Kanzler vor. Proklamiert der König jedoch die Herrschaft des Kronrates über Kronstadt, so würde der Kanzler nicht mehr Nascor INKLUSIVE Kronstadt als Lehen erhalten, sondern Nascor MIT AUSNAHME Kronstadts.
So mancher Kollege mag die zum Ausdruck gebrachte Problematik als semantische Marginalie abtun – fest jedoch steht, dass im Falle einer Oberherrschaft des Kronrates über Kronstadt die Reichsbulle nicht mehr im Einklang mit den tatsächlichen, realpolitischen Rahmenbedingungen stünde – dort immerhin ist eine Übergabe Nascors (inklusive Kronstadts) an den Kanzler vorgesehen. Eine nachträgliche Verfassungsänderung wäre angesichts der dann veränderten Rahmenbedingungen meines Erachtens kaum zu umgehen – wiewohl ich geneigt bin diese Maßnahme als schlechteste aller Lösungen zu bezeichnen. Zudem stellt sich die berechtigte Frage, inwieweit dieses Vorgehen überhaupt politisch opportun ist. Mutet es nicht etwas grotesk an, wenn wir als Kronräte nur einen Mond nach der Proklamation der „Ewigen Reichsbulle“ (wie der König sie meines Erachtens richtigerweise nannte) nun bereits nach einer ersten Änderung trachten oder zumindest Schritte vom König einfordern, die Ihn in Konflikt mit der Reichsbulle bringen könnten?
Muss der König überhaupt eingreifen, dem Kronrat die Herrschaft über Kronstadt zusichern sowie der Kronrat sich hier um eine Änderung der ewigen Bulle bemühen? Wäre es nicht ohnehin – immerhin wird der Kanzler vom Rat gewählt – politisch in höchstem Maße für jeden Kanzlerkandidaten opportun eine Bürgermeisterwahl bzw. die Bestimmung eines Bürgermeisters für die Hauptstadt in Aussicht zu stellen?
Vor diesem Hintergrund sei durchaus auch noch die tatsächlich sehr geniale Kurzanalyse des Kollegen Stahlfaust zum Besten gegeben. Dieser erkennt mit zwergischer Ruhe folgendes: „Naja, wenn die Marken alle dem Kanzler unterstehen und somit Kronstadt als Hauptstadt die ebenso in einer der Marken liegen muss auch, dann untersteht Kronstadt somit ja bereits dem Willen des Rates, oder nicht?“
Wieso also, so möchte ich an die geniale Kurzanalyse des Kollegen Stahlfaust anfügen, eine Proklamation der Ratsherrschaft über Kronstadt vom König einfordern, wo doch der Kronrat durch die Bestimmung des Kanzlers ohnehin bereits die Oberherrschaft inne hat?
Vor diesem Hintergrund halte ich es für deutlich sinnvoller, von dem zukünftigen Kanzler die Bestimmung eines Bürgermeisters für Kronstadt einzufordern, anstatt hier den König und damit einhergehend möglicherweise auch nötige Änderungsmaßnahmen an der ewigen Bulle zu bemühen.
Verehrte Kollegen, ich begrüße es, wenn der Kronrat in Form eines Bürgermeisters – sei er gewählt oder vom Kanzler bestimmt – verstärkt gestalterischen Einfluss auf die Hauptstadt nimmt. Ich schätzte zudem das Interesse und die Bereitschaft vieler Räte sich dieser Thematik mit großer Inbrunst zu widmen. Dennoch erscheint das Vorgehen des Kollegen Wittenborg aus den genannten und sowohl von Kollege Stahlfaust, als auch von Kollege von Neuburg zum Ausdruck gebrachten Gründen zumindest im Kern etwas umständlich – immerhin wären folgerichtigerweise schlimmstenfalls Änderungen an der ewigen Bulle nötig, bestenfalls entstehen Friktionen und Ungenauigkeiten mit denen sich zukünftig der Kronrichter zu befassen hat.
Daher halte ich – und ich hoffe die Befürworter von Kollege Wittenborgs Antrage verzeihen mir dies – eine Ablehnung des gestellten Gesuches für die Beste, weil sauberste und juristisch am wenigsten komplexe Lösung.
Ich danke für die Aufmerksamkeit
PdS
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