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Eure Majestäten, Räte

zu beginn der Wahlperiode hat Prinz Soltan aufgerufen, der Rat zu Kronstadt möge sich Gedanken mach über die zukünftige Gestaltung des Wahlrechts.

Im vom Prinzen gewählten Begriff liegt schon eine Antwort...fehlt nur noch das Problem.

Die hier Versammelten sind auf Wunsch seiner königlichen Majestät hier, selbigen zu beraten und teilweise zu entlasten. Dann sollen die Räte das auch tun!!!!

Schauen wir uns aber um, so sehen wir in dieser und jener Ecke schnarchende Räte, weit entfernt davon ihrer PFLICHT nachzukommen. Und das schon über geraume Zeit. Daher sage ich, wer seiner Pflicht nicht nachkommt hat kein RECHT hier zu sein.

Aber auch diese Räte haben ein Wahrecht auch wenn zu befürchten ist, das sie, falls sie es wahrnehmen, keine Ahnung haben von dem was sie wählen. Sei es drum !

Drei Möglichkeiten der Entscheidungsfindung möchte ich vorstellen verbunden mit Beispielen wo diese Anwendung finden könnten. Der Einfachheit und des besseren Verständnisses möchte ich jede im Abstimmungsraum stattfindende Aktivität fürderhin als Wahl bezeichnen.

Mgl. 1 Die einfache Mehrheit : wie der Name schon sagt gewinnt die Option die Wahl welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

Hier sind wohl Beispiele unnötig. Meines Erachtens nach die einfachste und effektivste Variante um auch handlungsfähig zu bleiben.

Mgl. 2 Die absolute Mehrheit : hierbei gewinnt die Option die 50% +1 Stimme aller Wahlberechtigten auf sich vereint. Hier wird es angesichts der eingangs geschilderten Problematik schon schwieriger eine Option zum Sieger zu küren. Ist aber machbar sofern man die absolute Mehrheit auf die abgegebenen Stimmen beschränkt.Was als „schwerwiegend„ zu gelten hat darüber kann/sollte/muss disputiert werden.

Mgl. 3 Die 2/3 Mehrheit : Diese Variante findet bisher nur Anwendung in der Reichsbulle wo geschrieben steht: „mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Räte“ . In seiner Weisheit hat der König dies auf die anwesenden Räte beschränkt, sprich auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen. Wir könnten natürlich noch streiten über die Begrifflichkeit „anwesend“ doch ist dies wohl angesichts der vor uns liegenden Aufgaben nur kontraproduktiv. Daher setze ich „anwesend“ gleich mit „der Anzahl der abgegebenen Stimmen“ . Sollte der König als Verfasser der Bulle jedoch tatsächlich die in der Ratsrolle eingetragenen Räte implizieren bitte ich meine Auslegung zu verzeihen und den König um sein Urteil.

Grundsätzlich muss in allen Wahlen die Option der Enthaltung vorhanden sein. Gründe dafür wurden schon in anderen Beiträgen genannt!

Dies sind drei Möglichkeiten, nun die Frage was ist wenn ....

  • Stimmengleichheit besteht ? Stichwahl(en) !

  • Eine Option in der Wahlphase entfällt ? Neuwahlen! Bei den Wahlen zu den RO ist die Bulle eindeutig was die Vakanz eines Amtes betrifft.

  • keine Option gewinnt ? Bei Personenwahlen sollte dem Vorschlag des Rates Zeppenfeld : „Dementsprechend schlage ich die Einführung einer Wahloption "Keiner der Kandidaten" vor. Diese Option würde genauso gehandhabt, wie die Enthaltung - sollte also diese Option gewinnen, dann wären alle Kandidaten abgelehnt und der Status Quo - also der aktuelle Amtsinhaber - bliebe im Amt und eine sofortige Neuwahl würde die Folge sein. Allerdings würde ich vorschlagen, dass die abgelehnten Kandidaten nicht noch einmal kandidieren dürften - denn sie wurden ja bereits abgelehnt.“ gefolgt werden.

Günstig wäre auch eine Festlegung der Wahldauer, welche unter anderem bei möglicher Zunahme der Ratsmitglieder variieren sollte. Bei Personenwahlen jedoch möglichst kurz gehalten um das „einschmuggeln“ Nichtwahlberechtigter ( Blickt zu der Stelle wo einst eine vergoldeter Kleiderständer stand) zu verhindern.

Auf Ausführungen zur Gestaltung des „Wahlzettels“ möchte ich angesichts der ablaufenden Redezeit verzichten, aber auch hier besteht eindeutig Handlungsbedarf. Vor allem sollte dies eine der ersten zu lösenden Aufgaben der zukünftigen „Reichskammerdame“ werden, da die Bulle zu ihrem Aufgabengebiet sagt : Ihm vertraut seine Majestät die Leitung des Kronrates an. Er berufe die Sitzungen des Rates ein; er leite und schließe sie. Er habe für Ordnung und Ruhe während der Sitzungen zu sorgen. Was letztendlich in einer Geschäftsordnung für den Rat gipfelt.

In der Hoffnung geholfen zu haben .

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am 19. Mrz 2011

Kommentare

Eine interessante Diskussion. Ich bin bei Pater Zeppenfeld und seinem Einwand, ein Missbrauch des Systems sollte um jeden Preis vermieden werden. – Konrad von Neuburg am 20. Mrz 2011
Gut, mein König, aber da die Reichsbulle so oder so dringend einiger Änderungen bedarf, wäre es ja nur naheliegend, zukünftig den bisherigen Amtsträger so lange im Amt zu halten, bis der neue Amtsträger sein Amt auch anzutreten vermag! Es müssten hierzu nur noch Regelungen getroffen werden, um in diesem Zusammenhang Schindluder zu verhindern. Meine Hoffnung ruht in dieser Angelegenheit auf dem heiligen Pater. Vielleicht fühlt er sich bemüßigt, sich dazu etwas Entsprechendes einfallen zu lassen! – Lord Corleone am 20. Mrz 2011
@Lord Corleone: Nein, das war nicht was ich damit zum Ausdruck bringen wollte. Ich wollte damit nur sagen, dass der Kronrat sehr wohl für diese Fälle Regeln erlassen kann, aber diese Regeln sollten nicht beinhalten, dass ein Reichsoberer länger als seine Amtsdauer in Amt undWwürden verbleibt, denn dies würde gegen die Reichsbulle verstossen. – Harmud am 20. Mrz 2011
In einer solchen Situation soll also künftig immer der König konsultiert werden und der Rat soll sich nicht selber mit der Regelung zu dieser Problematik auseinandersetzen? Habe ich das so richtig verstanden, mein König? – Lord Corleone am 20. Mrz 2011
@argail: der König scheint meine vermutung bezüglich der zepperfeldchen Ausführungen zu untermauern ... wir werden sehen – Seneca am 19. Mrz 2011
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