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Eure königliche Majestät Harmud, eure königliche Hoheit Prinz Soltan, werte Kronräte!

Wir stehen in der Diskussion um das erste Antragsrecht vielleicht dank des Vorschlages von Laìrd Maeglin Anarion nun kurz davor, ein abstimmungsfertiges Gesetz zu haben, welches dann nur noch, wobei diese eine sehr große Hürde ist, einer Änderung der Reichsbulle bedarf.

Allerdings denke ich, dass einige Eckpunkte noch der genaueren Diskussion bedürfen, denn hier wurden Änderungen eingearbeitet, die scheinbar nur im kleinen Kreis einiger Adliger "ausgehandelt" wurden, bei denen vor dieser standesinternen Absprache ein breiter Konsens bestand. An sich finde ich dies nicht so schlimm, es bleibt ja jedem überlassen, seine Vorschläge vorab zu besprechen, mit wem man dies möchte.

Was ich ein wenig bedenklich finde ist, dass versucht wird, diese Änderungen ohne eine rechte Begründung dem Rat in Form eines Gesetzes "unterzuschieben", ohne die kleinste Erwähnung außerhalb des Gesetzestextes. Es scheint so, als solle diese Änderung gegenüber dem Konsens verschleiert werden. Denn obwohl es mehrfach Nachfragen und Beschwerden ob dieser Änderungen gab, wird von den Adeligen dieses Thema nicht mehr erörtert - geradezu totgeschwiegen.

Ja, es geht um diejenige Regelung, bei der es um die Definition eines "bewährten" Kronrat. Hier war seit der ersten Forderung eines Wahlprivilegs immer die Rede von 100 Punkten. Erst Laìrd Maeglin Anarion war es in seinem ersten Vorschlag für eine Regelung der Reichsacht, der plötzlich von 140 guten Taten im Jahr spricht. Nachdem dann Lord Corleone in seinem ersten eigenen Vorschlag zum Abstimmungsrecht auch noch von 100 Punkten gesprochen hatte, änderte er dies, ohne eine entsprechende Erklärung ebenfalls auf 140 Punkte. Nun tauchen diese 140 Punkte wieder auf, weiterhin ohne eine Erklärung, warum vom bisherigen Konsens abgewichen wird. Eine Änderung ohne Not und ohne Erklärung.

Mich würde es aber schon interessieren, warum der Wert 140 von den Adeligen favorisiert wird, statt den allgemeinen Konsens zu folgen - und warum dies nirgends erklärt wird. Wenn es eine sinnvolle Erklärung geben mag, die über der persönlichen Meinung steht, dann kann diese ja auch akzeptiert werden, nur diese klammheimlichen Änderungen sind für mich der Stein des Anstoßes.

Ich sage es ganz deutlich: 100 Punkte waren der allgemein anerkannte Konsens, ich bin dafür diesen zu behalten. Es soll sich ja um eine Hürde vor Tagedieben handeln und nicht um einen möglichst langen Schutz vor Jungkronräten, oder doch?

Zur Frage, ob Freiheit oder Verhinderung von Blockade vom Kronrat favorisiert wird, habe ich eine Umfrage gestartet. Momentan scheint sich aber auch durch diese kein eindeutiges Bild zu ergeben. Doch wie schon erwähnt, sind diese beiden Ziele nur schlecht zu vereinen, da sie gegenläufige Auswirkungen forcieren.

Ebenso sehe ich es als falsch an, die Enthaltung nicht vorzusehen, weil man dies scheinbar als zu kompliziert ansieht. Hier geht wieder die gewollte Kürze des Gesetzes zu Lasten der Meinungskundtuung der Kronräte. Man sagt nun, dass wer sich enthalten möchte, seine Enthaltung durch fernbleiben an der Abstimmung kundtun möge.

Doch durch ein Fernhalten von der Abstimmung kann ich kein zählbares Ergebnis finden, wie hoch die Unterstützung eines Vorschlages wirklich ist.

Insgesamt halte ich es 1. für das Recht jedes Kronrates, seine Meinung bei einer Abstimmung kundzutun, egal ob dies eine Entscheidung für eine Option ist oder aber eine Enthaltung und 2. für das Recht des Kronrates insgesamt, sich bei Abstimmungen auch ein Bild darüber zu machen, wieviele Kronräte sich aktiv enthalten. Eine Information, die ich mit dem aktuellen Vorschlag nicht erhalten kann. Nebenbei werden eventuell dennoch Optionen gewählt, auch wenn der Kronrat sich eigentlich enthalten würde - so wird das eigentliche Ergebnis auch noch potentiell verfälscht!

Wenn man die Enthaltung zulässt, dann würden alle diese potentiell schädlichen Effekte nicht auftreten.

Was in meinen Augen hier aber sogar zu einer Farce wird, ist die Abstimmung mit einer Option mit einem Kandidaten. Wozu soll diese durchgeführt werden, wenn das Ergebnis durch eine fehlende Gegenoption schon vor der Abstimmung feststeht? Das Wahlverfahren wird ad absurdum geführt, indem man die Wahl nicht mehr zulässt sondern nur noch zulässt, die Zettel zu falten, die von den Saaldienern ausgeteilt werden. Ein unwürdiges Spektakel, dass man am besten gleich bleiben lassen sollte, wenn man schon der Meinung ist, dass wenn es nur einen Kandidaten gibt, dieser das Amt auch auf jeden Fall zugesprochen bekommt.

Nun denn noch der Punkt der angeblichen Streichung der Amtszeitbegrenzung der Reichsoberen. Wenn man schon davon ausgeht, dass eine Streichung durch einen fehlenden zusätzlichen Absatz geschieht, sich dann darauf zu beziehen und darauf eine Erneute Änderung der Reichsbulle im eigenen Sinne vorzuschlagen, ist zwar juristisch sicherlich legitim, aber in jeglicher Form gegen die bezweckte Wirkung der Bulle durch den König.

Ich wage zu spekulieren, dass mit "Absatz" im Streichungs-Absatz der Bulle gemeint ist, dass die Regelungen zur Erstwahl gestrichen werden sollen, aber nicht die Amtszeitbegrenzung, die ja sogar im Gegensatz zu den Erstwahl-Regelungen steht. Ich meine mich zu erinnern, dass der König dies sogar explizit gesagt hat.

In jedem Fall bitte ich den König noch einmal zu definieren, was genau nach der ersten Amtszeit der Reichsoberen gestrichen werden soll. Alles andere würde nämlich bedeuten, dass man die Reichsbulle willentlich gegen den König auslegt. Jedem königstreuen Rat sollte dieses offensichtliche Vorgehen nahe liegen.

Am Ende könnte es ja sogar sein, dass nur die Saaldiener falsch protokolliert haben und in der Originalfassung des Königs war hier noch ein zusätzlicher Absatz.

Aber an dieser Stelle rein formaljuristisch zu argumentieren, in Verbindung mit einem möglichen Fehler der Saaldiener, geht am Sinn und Zweck der Streichung und dem Willen des Königs vorbei. Soviel Einsicht sollte auch bei euch vorhanden sein, werter Laìrd Maeglin Anarion.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

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am 02. Apr 2011

Kommentare

Lieber Konrad, "unangemessen" ist noch nicht mal mehr ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat, sondern frei erfunden. Du musst selbst wissen, welche Lügen du noch vor den Göttern verantworten kannst. – Fredo Zeppenfeld am 03. Apr 2011
Vielleicht sollten alle hier aufpassen, was sie kritisieren. Ansonsten beurteilt Richter Zeppenfeld dies noch als "unangemessen" und lässt es in sein nächstes Urteil einfliessen, wie beim letzten Mal. – Konrad von Neuburg am 03. Apr 2011
Lieber Maeglin, ich muss ob eurer Weisheit und Güte, eurer schier unglaublichen Würde wirklich mein Hupt neigen. Doch lasst mich anmerken, dass ihr es seid, der die Kronräte zu reinem Stimmvieh degradieren möchte, dass kein Recht hat, eine eigene Meinung zu äußern, wenn sie EUCH nicht passt. Aller Ehren wert! schmunzelt kopfschüttelnd – Fredo Zeppenfeld am 03. Apr 2011
Nicht ein überzeungender Einwand. Ich hatte mir mehr erhofft als das wiederholte referieren überkommener Positionen. – Laìrd Maeglin Anarion am 03. Apr 2011
Wie an anderer Stelle von mir gesagt, sehe ich die 100 zu niedrig an. 140 zeigen allen, daß man für die Zukunft gewillt ist zu zeigen, daß man sich einbringen will. Alles andere darüber halte ich für eine zu große Abschreckung, weil viele Privilegien erst danach beginnen. – Eromir von Hollenfels am 03. Apr 2011
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