Eure königliche Majestät Harmud, eure königliche Hoheit Prinz Soltan, werte Kronräte!
Die Wahlen laufen und die politischen Arbeiten stehen damit kurz davor, in geregelte Bahnen gelenkt zu werden. Daher denke ich, dass es Zeit wird, ein wenig Ordnung in die Diskussionen zu bringen.
Bisher scheint es so, dass der Rat sich nur dann um Probleme kümmert, wenn diese bereits durch das alltägliche Handeln zu eben diesen geführt haben - der reagiert, die bessere Lösung wäre es, zu antizipieren und darauf hin schon vorher zu agieren.
Daher möchte ich mir heute eingehendere Gedanken zu den Abstimmungen machen.
Um diesem Thema gerecht zu werden ist zuerst eine Kategorisierung der verschiedenen Abstimmungen notwendig. Abstimmungen teilen sich in meinen Augen und nach reiflicher Überlegung in fünf Kategorien auf.
Wahlen Änderungen der Reichsbulle Sonstige Anträge zur Gesetzgebung - außerhalb der Reichsbulle Sonstige Anträge ohne gesetzgeberischen Hintergrund Freie Abstimmungen und Umfragen
Diese fünf Kategorien an Abstimmungen benötigen jeweils andere Regeln, denn sie unterscheiden sich in vielerlei Punkten und daher müssen sie auch in Gesetzen unterschiedlich geregelt werden. Ein Gesetz, welches für alle diese verschiedenen Arten von Abstimmungen anwendbar ist, ohne dass es diese Unterscheidungen macht ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit.
Damit kommen wir zu meinem ersten Vorschlag:
Ich denke, dass jede Abstimmung mit seiner eigenen Art überschrieben sein sollte. Also "Wahl", "Änderung der Reichsbulle" - wie es ja auch die Reichsbulle selbst schon fordert, "Gesetzesänderung", "Antrag" oder "Umfrage".
Manch einer, der sich schon mit den Schreibern und Archivaren auseinandergesetzt hat, mag die Vorteile schon jetzt erkennen, die sich daraus auch für die laufende Archivarbeit ergeben. Aber auch die direkte Einschätzung der Wichtigkeit einer Abstimmung ist durch eine solche Benennung möglich.
Alternativ gäbe es die Möglichkeit, die ich für durchaus sinnvoll halte, alle nicht mit einem der ersten vier Optionen überschriebenen Abstimmungen der fünften Kategorie zuzuordnen. Auch hieraus ergeben sich einige wichtige Vorteile, allen voran der, dass es keine "ungültigen" Abstimmungen geben würde, sondern einfach alle "ungültigen" Abstimmungen in die Kategorie Umfrage fallen und so dennoch eine gewisse Berechtigung erhalten, wenn auch keine, die eine bindende Wirkung entfalten.
Nachdem wir also eine Kategorisierung vorgenommen haben, können wir direkt die allgemeinen, also für alle Abstimmungen gleiche Merkmale suchen, die gesetzlich geregelt werden sollten.
Ich denke, dass jede Abstimmung in einer uns allen verständlichen Form, mit allgemein nachvollziehbarem Hintergrund und unmissverständlich gestellt werden sollten sowie natürlich auch nicht götterlästerlich sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Änderung der Reichsbulle handelt oder nur um eine Umfrage. Denn was wäre die Aussage einer Abstimmung, deren Inhalt nicht jeder versteht? Hinzu kommen sollte, dass natürlich keinerlei verunglimpfende oder beleidigende Inhalte zur Abstimmung kommen sollten. Das gilt gleichermaßen für die Fragestellung wie für die Antworten.
Damit wären wir eigentlich auch schon am Ende der über alle Abstimmungen gleichermaßen zu verhängenden Gesetze - wenigstens aus meinen Augen. Denn gerade in den Umfragen sind mehr Regeln weder notwendig noch sinnvoll, denn Umfragen haben am Ende ja auch keine bindende Wirkung für den Kronrat.
Wenn wir die "wirksamen" Abstimmungen, also die Wahlen, die Änderungen der Reichsbulle, die Gesetzesänderungen und die Anträge, betrachten, ergibt sich zusätzlicher Regelungsbedarf. Beispielsweise geben die Saaldiener und Archivare auf Wunsch des Abstimmungsstellers jedem auch vor dem Ende der Abstimmung das Recht die Zwischenergebnisse einzusehen. Um beispielsweise Manipulation zu verhindern ist es durchaus sinnvoll, denn wenn es zum Ende der Abstimmung noch ein knappes Ergebnis ist, könnte man kurzerhand einige der bereits öfter erwähnten Tagelöhner anstellen, um die Abstimmung noch zu beeinflussen - ich denke nicht, dass dies gewünscht ist.
Daher schlage ich vor, dass alle wirksamen Abstimmungen bis zu ihrem Ende als geheim eingestuft werden müssen und Abstimmungen die dieses Kriterium nicht erfüllen automatisch als Umfrage gewertet werden sollen.
Auch ein immer wiederkehrendes Thema ist das der Enthaltungen und den damit verbundenen Problemen der Mehrheitsfindung. Hier muss eine klare Linie gefunden werden, die Ergebnisse eindeutig macht, ohne dass es verschiedene Auslegungen geben kann. Zusätzlich muss geklärt werden, was im Falle einer Pattsituation geschieht - gerade bei Wahlen, aber auch bei den anderen wirksamen Abstimmungen. Denn ansonsten wäre ein Patt immer eine ungeklärte Situation.
Allerdings müssen wir schon an dieser Stelle wieder Unterscheidungen machen, denn in Wahlen ist ein Patt zwischen zwei Kandidaten anders zu handhaben, als ein Patt in einer Abstimmung zu einer Gesetzesänderung. Es sei denn, man definiert es so, dass ein Patt immer zu einer Wiederholung der Abstimmung führt - unabhängig davon, ob der Antragsteller dies wünscht. Doch dies halte ich für reichlich unpraktikabel.
Also nehmen wir vorerst die Wahlen ebenfalls heraus und werden uns später darum kümmern. Dementsprechend geht es nun nur noch um die wirksamen Abstimmungen, die keine Wahl sind.
Hier würde ich vorschlagen, dass man wie folgt vorgeht: Jede dieser Abstimmungen darf nur so eingereicht werden, dass jede Kronrat nur einmal eine einzige Stimme auf eine der Optionen "Zustimmung", "Ablehnung" oder "Enthaltung" abgeben darf. Alle anderen Optionen, die uns die Saaldiener zur Verfügung stellen, müssen ungenutzt bleiben. Eventuell ist es ja auch möglich, dass die Saaldiener gleich ein spezielles Formular für die verschiedenen dieser wirksamen Abstimmungen zur Verfügung stellt - das würde die Fehleranfälligkeit natürlich deutlich minimieren - und so den Kronrat in seiner Arbeit unterstützen.
Die Abstimmungen so zu gestalten bedeutet auch immer gleich, dass in einer Abstimmung immer nur ein Vorschlag enthalten sein darf, der auf Grund des Antrages umgesetzt wird oder eben nicht. Alternativ-Anträge mehrerer Vorschläge gleichzeitig können nicht durchgeführt werden. Ein Antrag "Sollten wir das Gesetz in Variante A einführen, Variante B ändern oder es so lassen wie es ist?" ist dementsprechend nicht möglich - gewollt. Zu kompliziert und zu wenig eindeutig scheint mir ein solches Vorgehen. Es sollte immer um einen speziellen Vorschlag gehen und nicht mehrere Vorschläge in Konkurrenz treten. Wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist, bleibt einem ja der Weg einer vorangestellten Umfrage.
Da ich nun vorschlug, dass die Enthaltungs-Option enthalten sein sollte, muss ich natürlich auch die Enthaltung genauer definieren. Hier gibt es im Grunde genommen nur zwei logische Möglichkeiten, wie diese gewertet werden können. Entweder man rechnet sie bei der Auswertung überhaupt nicht mit ein oder man rechnet sie als nicht der "ändernden" Option zugehörig - was in der Praxis wohl meist einer Zurechnung zur "Ablehnung"-Option entspricht.
Ich denke, dass die Enthaltung deutlich macht, dass man sich nicht sicher ist und beide Ausgänge gleich lieb sind. Dementsprechend würde ich diese enthaltenden komplett aus der Auswertung herausnehmen und nur die eindeutigen Stimmen zählen.
Warum dann diese Option überhaupt gewähren? Aus meiner Sicht kann ich niemandem, der ein Stimmrecht hat, dieses durch die Auslassung der Enthaltungs-Option nehmen. Denn effektiv wird einem Enthaltenden die Möglichkeit genommen, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen.
Hinzu kommt, dass es vielleicht irgendwann für gewisse Abstimmungen Mindestbeteiligungen geben wird. In der ersten Phase halte ich das nicht für wichtig oder sinnvoll, aber vielleicht wird es das irgendwann. Und auch darauf sollten wir vorbereitet sein - ich sage ja agieren, nicht reagieren. Die Enthaltungen könnten dann in der Auswertung zwar als Abstimmende gezählt werden, aber eben nicht den Erfolg oder Misserfolg der Abstimmung beeinflussen.
Pattsituationen können natürlich dennoch enstehen, egal ob man meinen vorher gegebenen Vorschlägen zustimmt oder nicht. In solchen Fällen würde ich immer dafür plädieren, dass der aktuelle Status Quo bestehen bleibt, würde dies aber nur ungern an eine der beiden Optionen direkt knüpfen, da eine umgekehrte Fragestellung ansonsten die Erfolgschancen der Abstimmung beeinflussen könnte. Daher sollte im Falle einer Pattsituation geprüft werden, welche der Optionen den Status Quo beibehält und welche ihn abändert. Diejenige Option, die den Status Quo beibehält ist diejenige, die den Ausgang der Abstimmung in einer Pattsituation darstellt. Kurz: in einer Pattsituation bleibt alles beim Alten.
Zum Schluss müssen natürlich noch die Wahlen geregelt werden. Aber auch hier haben wir bereits gesehen, dass man mehrere Fälle betrachten muss. So gibt es schon bei der ersten Wahl zu den Reichsoberen den Fall nur eines Kandidaten, der unterschiedlich geregelt werden musste, als im eigentlichen Normalfall bei mehreren Kandidaten.
Aber auch bei Wahlen bin ich der Meinung, dass man, übertrieben gesprochen, niemanden zur Wahl zwischen Pest und Cholera zwingen muss - es sollte also auch bei den Wahlen immer eine Möglichkeit geben, seine Wahl gegen alle der Kandidaten zum Ausdruck zu bringen. Dies würde auch wieder die Gleichheit zwischen den Wahlabstimmungen mit einem und mehreren Kandidaten herstellen.
Dementsprechend schlage ich die Einführung einer Wahloption "Keiner der Kandidaten" vor. Diese Option würde genauso gehandhabt, wie die Enthaltung - sollte also diese Option gewinnen, dann wären alle Kandidaten abgelehnt und der Status Quo - also der aktuelle Amtsinhaber - bliebe im Amt und eine sofortige Neuwahl würde die Folge sein. Allerdings würde ich vorschlagen, dass die abgelehnten Kandidaten nicht noch einmal kandidieren dürften - denn sie wurden ja bereits abgelehnt.
Damit wären alle meine Ideen zu diesem Thema auf dem Tisch und ich freue mich darauf, dass nun eine angeregte Diskussion mit natürlich reger Beteiligung meiner Gegenkandidaten entbrennt - denn diejenigen, die Kronrichter werden wollen, sollten natürlich eine Meinung zu diesem Thema haben und diese auch formulieren können.
Demnächst werde ich mich auch zu einem weiteren kontroversen Thema melden: das Zugangsrecht zum Kronrat. Doch für heute - und da werden mir viele von euch zustimmen, habe ich meine Redezeit schon mehr als deutlich überschritten.
Daher: Gehabt euch wohl! Mögen die Götter mit euch sein!
Kommentare