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Veröffentlicht am 27. Mrz 2011 | Die Abstimmung ist geschlossen. Sie endete am 03. Apr 2011

Änderung der Reichsbulle Paragraph II. Art. 7

Soll Art. 7 fortan wie folgt lauten: Seine Majestät der König befindet für Recht, dass einem jeden Reichsbürger, der ein Mindestvermögen von 100 Silbergroschen laut des Reichszensus nachweisen oder auf ausdrückliche Empfehlung des Königs zurückgreifen kann, Einlass in die Hallen des Kronrates zu gewähren sei. Auf dass ein jeder seinen rechtmäßigen Platz unter den Vertretern der Reichsstände einnehme.

Gesamt: 17 Teilnehmer
Ergebnisse der Abstimmung
Ja
[ 47% (8 Stimme) ]
Nein
[ 47% (8 Stimme) ]
Enthaltung
[ 6% (1 Stimmen) ]
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am 27. Mrz 2011

Kommentare

Hoffentlich werden sich die Kritiker dieses Änderungsantrages noch zu ihrer Ablehnung äußern ... – Lord Corleone am 05. Apr 2011
Mir ist ohnehin schleierhaft, warum diese Abstimmungen geheim stattfinden müssen, statt dass man offen zu seiner Meinung steht. Manipulationen wären so auch nicht möglich... aber das Bürgertum denkt wohl anders. – Konrad von Neuburg am 03. Apr 2011
Dem Reichszensus, der der Zulassungsbeschränkung den Weg ebnen sollte, wurde zugestimmt, der Zulassungsbeschränkung für den Rat nicht ... das Wahlverhalten einiger Räte ist und bleibt nicht nachvollziehbar! Es kamen weder Gegenvorschläge noch wurde öffentlich Kritik mit stichhaltigen Argumenten an diesem Vorschlag geübt! Hat der Rat immer noch nicht verstanden, dass eine Zulassungsbeschränkung unerlässlich ist!? Dieser Rat beweist aufs Neue, dass er seiner nicht würdig ist. winkt ab – Lord Corleone am 03. Apr 2011
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