geschreiben
27. Mrz '11
letzte Änderung
05. Apr '11
Teilnehmer
17 Stück
Kommentare
3 Stück
Leser
387 Stück
|
45
0
Veröffentlicht am 27. Mrz 2011 | Die Abstimmung ist geschlossen. Sie endete am 03. Apr 2011
Änderung der Reichsbulle Paragraph II. Art. 7Soll Art. 7 fortan wie folgt lauten: Seine Majestät der König befindet für Recht, dass einem jeden Reichsbürger, der ein Mindestvermögen von 100 Silbergroschen laut des Reichszensus nachweisen oder auf ausdrückliche Empfehlung des Königs zurückgreifen kann, Einlass in die Hallen des Kronrates zu gewähren sei. Auf dass ein jeder seinen rechtmäßigen Platz unter den Vertretern der Reichsstände einnehme. Gesamt: 17 Teilnehmer
am 27. Mrz 2011
|
||||||||||
|
Suchst Du nach weiteren Abstimmungen zum Thema
Vermögen
Reichszensus
Reichsbulle
Recht
Verfassung oder willst Du vielleicht einen Beitrag dazu schreiben?
|
||
Kommentare